Persönliche haftung des geschäftsführers

› gesellschaftsrecht › gmbh-geschaeftsfuehrer 1 Eine Eigenhaftung des Geschäftsführers entsteht erst, wenn er dem Verhandlungspartner eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Richtigkeit. 2 Als GmbH-Geschäftsführer tragen Sie eine große wirtschaftliche Verantwortung für Ihr Unternehmen. Daraus folgt ein umfassendes persönliches Haftungsrisiko. 3 Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist eine Ergänzung der durch das Gesetz von vornherein beschränkten Haftung der GmbH. Sie dient dem Schutz der . 4 Persönlich haftbar ist ein Geschäftsführer, sobald er seine Führungspflichten vernachlässigt. Sorgfaltswidriges Handeln, Geschäftspraktiken oder Entscheidungen, die der Erfüllung des Gesellschaftszweckes entgegengerichtet sind, können eine persönliche Haftung bedeuten. 5 Grundsätzlich ist die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers als Binnenhaftung allein gegenüber der Gesellschaft ausgestaltet. Insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer können damit im Grundsatz nur von der Gesellschaft, nicht aber von Dritten, geltend gemacht werden. 6 Haftung des GmbH-Geschäftsführers. Die Geschäftsführerhaftung zählt zu den Risiken, auf die sich jeder Geschäftsführer einstellen und deren Grundlagen er kennen muss. Die Geschäftsführerhaftung ist weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung der Höhe nach begrenzt. 7 Persönliche Haftung beim Verstoß gegen den Wettbewerb. Neben der GmbH haftet der Geschäftsführer persönlich als Verletzter, wenn die Werbung und andere Handlungen der GmbH gegen wettbewerbsrechtliche Normen oder gewerbliche Schutzrechte (UWG, GWB, Patente, Marken etc.) verstoßen. 8 Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kann sich sowohl aus der Verletzung von Pflichten aus der Organstellung wie auch aus der Verletzung des Anstellungsvertrages ergeben. Dabei haftet der Geschäftsführer in erster Linie gegenüber der Gesellschaft selbst (sogenannte Innenhaftung), eine Haftung kann jedoch in Einzelfällen auch. 9 Die sogenannte Nachhaftung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin richtet sich nach der jeweiligen Anspruchsgrundlage. Im GmbH-Gesetz ist eine weitreichende Nachhaftung vorgesehene. Sie kann unter Umständen noch bis zu zehn Jahre nach dem Ausscheiden die Geltendmachung diverser Schadenersatzansprüche gegen die ehemalige. wie haftet ein geschäftsführer einer gmbh 10