Widerspruch sozialrecht rvg Für die Vertretung des Arbeitnehmers im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren (zum Beispiel gegen Bescheide der Agentur für Arbeit) findet die Nr. VV. 1 Mandant M lässt sich im Widerspruchsverfahren durch Rechtsanwalt R gegenüber der Behörde B vertreten. Es ergeht ein Bescheid. R legt Widerspruch. 2 Die Rechtsanwaltskosten für das Widerspruchsverfahren werden nach dem RVG in Höhe einer Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. 3 Der Beitrag zeigt, wie der Anwalt sozialrechtliche Beratungsmandate sowie im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren richtig abrechnet (zur. 4 In sozialgerichtlichen Klageverfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), richtet sich die Verfahrensgebühr nach Nr. VV. Der Betragsrahmen liegt zwischen 60 und EUR (früher 50 und EUR). Die Mittelgebühr beträgt demnach EUR (früher EUR). 5 Ein Anspruch auf Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren besteht gem. § 63 SGB X regelmäßig nur, wenn der Widerspruch erfolgreich und die Inanspruchnahme eines Anwalts notwendig war. Eine im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren (z.B. Antragsverfahren) entstandene Geschäftsgebühr kann nicht nach § 63 SGB X erstattet werden. 6 Der Anwalt rechnet in einer sozialrechtlichen Angelegenheit eine Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren nach § 3 RVG i.V.m. Nr. VV RVG i.H.v. € ab. Gründe für die Überschreitung von € (vgl. den konkreten Wortlaut der Anm. zu Nr. VV RVG) werden nicht dargetan. 7 Beispiel: Die korrekte anwendung des § 15a abs. 2 rVG seit Der Anwalt wird in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den Bescheid der Sozialbehörde Widerspruch einzulegen. Später wird er beauftragt, noch gegen einen weiteren Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchs-. 8 (1) Soweit in den Fällen der Nummer 2 der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende Gesamtbetrag der Verfahrensgebühren die Gebühr übersteigt, wird der übersteigende Betrag auf eine Verfahrensgebühr angerechnet, die wegen desselben Gegenstands in einer anderen Angelegenheit entsteht. 9 Geschäftsgebühr, Nr. Nr. 1 VV RVG ,00 EUR Postentgeltpauschale, Nr. VV RVG 20,00 EUR 19 Prozent USt., Nr. VV RVG 72,01 EUR ,01 eUr Verfahren vor dem sozialgericht Verfahrensgebühr, Nr. VV RVG ,00 EUR gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG anzurechnen - ,50 EUR gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG anzurechnen - ,50 EUR. 2400 vv rvg widerspruchsverfahren 10 Der Anwalt rechnet in einer sozialrechtlichen Angelegenheit eine Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren nach § 3 RVG i.V.m. Nr. VV RVG i.H.v. € ab. 11