In frankreich wohnen in deutschland arbeiten steuer Steuerrechtlich gesehen sind Sie allerdings nur dann Grenzgängerin, wenn Sie sowohl innerhalb einer definierten Grenzzone arbeiten und wohnen als auch grundsätzlich täglich an Ihren Wohnort zurückkehren. 1 Wenn Sie in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten und außerdem den steuerrechtlichen Status eines Grenzgängers haben, zahlen Sie Ihre. 2 In Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten hingegen sollte man lieber nicht, davon raten deutsch-französische Steuerberater ab. Heutzutage. 3 Nach § 1 Abs. 1 EStG ist eine Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, sofern sie im Inland über einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder. 4 Denn Grenzgänger/innen, die hierzulande wohnen und in Frankreich arbeiten, zahlen ihre Einkommensteuer im Wohnsitzstaat. Und nicht wie in den anderen EU-Ländern üblich, in dem Staat, in dem sie berufstätig sind. Das ist in dem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich festgelegt. 5 Ein in Frankreich wohnender Arbeitnehmer kann dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn er hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet. Dies kann z. B. bei einer längeren Tätigkeit in Deutschland der Fall sein. 6 Arbeiten Sie also kürzer als ein halbes Jahr im Ausland, müssen Sie in der Regel weiterhin in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Wo Sie in diesen Monaten gelebt haben, spielt dabei keine Rolle. Die gleiche Grundregel gilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, um dort mehr als sechs Monate zu arbeiten. 7 Grenzgänger: Wohnen in Frankreich und arbeiten in Deutschland bei Privatunternehmen STEUERN (Grenzgänger im steuerrechtlichen Sinn) Das Gehalt ist in Frankreich zu versteuern, falls der Wohnort auf französischer Seite in einem der Départements 67, 68, 57 und. 8 Grenzgänger sind hier Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in den französischen Grenzdepartements haben und in Deutschland höchstens 30 km von der Grenze entfernt arbeiten. [9] In beiden Fällen entsteht aufgrund der in Frankreich ebenfalls bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht eine Doppelbesteuerung. 9 Keine Regel ohne Ausnahme. Von der Vorschrift, dass das Gehalt in dem Land besteuert wird, in dem man arbeitet, gibt es jedoch Ausnahmen: Alle Grenzgänger/innen nach Frankreich und alle Grenzgänger/innen nach Österreich zahlen in Deutschland ihre Steuern. Also nicht im Tätigkeitsstaat, sondern im Wohnsitzstaat. grenzgänger frankreich deutschland kilometer 10 lohnt es sich in frankreich zu wohnen und in deutschland zu arbeiten 12